DSGVO Die Datenschutz – Grundverordnung



DSGVO also die Revolution zum Schutz personenbezogener Daten!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

In letzter Zeit wurde viel über die neu geschaffene Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zum Schutz personenbezogener Daten gehört.
Wann wird das Gesetz in Kraft treten und für wen gelten die neuen Regelungen?

Schauen Sie sich gemeinsam mit uns an, worauf sich das neue Gesetz bezieht und welche Änderungen alle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, vornehmen müssen.
Das neue Gesetz soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Das bedeutet, dass Unternehmer wenig Zeit haben, die Regeln umzusetzen und alle in der DSGVO-Verordnung geforderten Dokumente auszuarbeiten.
Welche Schritte muss der Dienstleister unternehmen, um die Verpflichtungen des neuen Gesetzes zu erfüllen?
Mit der neuen Regelung sollen Unternehmen dazu gezwungen werden, eine komplexe Sicherheitspolitik für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen.
Der Diensteanbieter ist dazu verpflichtet, Dokumente zu entwickeln, darunter unter anderem ein Register für die Verarbeitung personenbezogener Daten, eine Richtlinie für das Backup-Management oder eine Richtlinie für die Überwachung und Reaktion auf Datenschutzverletzungen.
Schauen Sie sich die wichtigsten Veränderungen an, die am 25. Mai eingeführt wurden:

  • Personenbezogene Daten Ihrer Kunden müssen in der Europäischen Union gespeichert werden
  • Der Kunde hat das Recht „Vergessen zu werden“, und Sie müssen es ihm ermöglichen alle persönlichen Daten zu löschen.
  • Sie müssen Verstöße melden
  • Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten zu inventarisieren und unterliegen den Dokumentationsanforderungen.
  • Die wichtigsten über die DSGVO eingeführten Änderungen sind oben dargestellt. Wenn Sie mehr über das neue Gesetz erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.