Insolvenzware Online Auktionen – wer kann alles mitbieten?


In unserem Firmenverzeichnis auf Merkandi, die die registrierten User zur Verfügung haben, sind auch viele Firmen zu finden, die sich auf Insolvenzverwertungen und Online Versteigerung spezialisieren. Versteigert bzw. vekauft wird praktisch alles Mögliche: PKW, LKW, Nutzfahrzeuge, Ladeneinrichtungen, Büroeinrichtungen, Textilien, Schuhe, aber auch Schmuck, Gemälde und alles anderes, was Geld dem Insolvenzverwerter bringen kann. Solche Firmen verwerten nämlich nicht nur Unternehmen oder Produktionswerke – sie beschäftigen sich nicht selten mit den Profi-Haushaltsauflösungen und Entrümpelung. Es gibt schon viele Interessenten auf Merkandi, die Interesse an Ankauf von Insolvenzware oder Ware aus Online  Versteigerungen haben, manche von ihnen haben aber Fragen, wie solcher Insolvenzverkauf bzw. Auktion erfolgt.

Viele Firmen helfen solchen Kunden, indem sie z.B.  auf ihren Webseiten, in FAQ-Abteilung die meisten Fragen zu der Teilnahme an Versteigerung oder Online Auktion beantworten. Wonach fragen die Käufer meistens?   Wo, was und  bzw. wie wird versteigert? Wie kann man erfahren, dass eine Auktion stattfindet? Wer kann zur Vorbesichtigung und dann zu der Auktion kommen? Wer kann überhaupt alles mitbieten? Und endlich wie kann man auf der Auktion mitbieten? Die Antworten auf diese alle Fragen kann jeder Interessente schon auf der Internetseíte einer Verwetungungsfirma schnell finden. Über die geplanten Aktionen, Versteigerungen und Konkursverkäufe werden die Kunden im Versteigerungskalender informiert. Man kann solchen Kalender kostenlos über die Webseite bestellen.  Was Vorbesichtigung und Auktion  betrifft, sind diese öffentlich und für jedermann zugänglich. In der Regel können alle Personen ab 18 Jahren mitbieten. Auf der Auktion können die Kunden mitbieten, die sich  vorher auf der Seite des Online-Auktionators registriert haben. Mitsteigern können sowohl Privatperson als auch Inhaber oder Vertreter einer Firma oder eines Vereins. Alle Interessenten sollen in Rücksicht nehmen, dass wenn sie als Bieter an einer Auktion PKW und LKW oder an einer Versteigerung Büromöbel teilnehmen, haften sie persönlich für das Ersteigern und die Bezahlung der später ausgestellten Rechnung. Die Güter, welche in einer Versteigerung eingekauft wurden, sollen zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Kosten des Käufers abgeholt werden. Bei den elektronischen Gütern wie Industriemaschinen oder Bürogeräte muss der Käufer damit rechnen, dass für solchen Einkauf keine Garantie, Rückgaberecht oder Umtauschrecht gewährt ist.

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